Wir helfen Ihnen, die Krise zu meistern und wieder aus der unternehmerischen Schieflage herauszukommen.

Mit Sanierungsmaßnahmen kann die (drohende) Regelinsolvenz abgewendet werden. Je eher gehandelt wird, desto besser die Erfolgsaussichten.

Quick-Check: Perspektiven ermitteln.

Quick-Check: Mit Analysen des aktuellen Status und der Restrukturierungsfähigkeit wird die Grundlage für notwendige Stand-Still-Vereinbarungen geschaffen.

Potentiale und Rahmenbedingungen ermitteln.

Mittels einer Unternehmensanalyse beleuchten wir ganz genau:

  • Marktumfeld
  • Organisationsstruktur
  • Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
  • Ergebnisplanung
  • Planungsprozesse
  • Cash Flow
  • Liquiditätsentwicklung

Zusätzlich ist die Ermittlung von Geschäftsmodell-Risiken und Verbesserungspotentialen Teil unserer Potentialanalyse.

Aktive Sanierung & Restrukturierung.

Wenn es an die Umsetzung geht, stehen wir Ihnen auch aktiv zur Seite:

  • Interimmanagement (kurzfristige Verantwortungsübernahme und Umsetzung der erarbeiteten Konzeption)
  • Umsetzung / -management (Implementierung überlebenswichtiger Maßnahmen, Monitoring und Controlling zur Absicherung der Restrukturierung)
  • Operative Sanierung gemeinsam mit dem Unternehmer

Produzierendes Gewerbe & Handwerk im Mittelstand

Beratung und Begleitung auf Augenhöhe.

Wir sind selbst Unternehmer im Mittelstand und im Handwerk. Daher kennen wir die Belange mittelständischer Unternehmer im produzierenden Gewerbe und dem Handwerk aus erster Hand. Aus jahrzehntelanger Beratungsarbeit heraus wissen wir, worauf es für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer ankommt.
Bei uns sind Sie als Mittelständler stets richtig.

Statt in einem ordentlichen Insolvenzverfahren die Kontrolle zu verlieren, bleiben Sie bei der Eigenverwaltung am Ruder und können aktiv an der Krisenüberwindung mitwirken. Als zertifizierte ESUG-Berater können wir Ihnen in allen Phasen aktiv weiterhelfen.

Am Ruder bleiben.

Ziel dabei ist es, die Verwaltungskompetenz und die Befugnisse der Geschäftsführung weiterhin zu behalten, um somit den Betrieb in eigener Regie weiterführen zu können.

Eigenverwaltung  nach §§ 270 ff. InsO.

Statt eines typischen Insolvenzverfahrens handelt es sich um ein Sanierungsverfahren, welches die Möglichkeiten der Insolvenzordnung zu Ihren Gunsten nutzt und gerade Unternehmen mit genereller Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität gute Chancen bietet.

Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zum Insolvenzplan.

Wir betreuen Sie vom Erstgespräch und der anfänglichen Analyse der Sanierungsfähigkeit, durch die Option der Eigenverwaltung, bis hin zu Beratungsgesprächen durch einen fachkundigen Anwalt im Insolvenzrecht und der Ermittlung der für Sie optimalen Lösung.

Dauerhaft am Markt bleiben.

Unser Ziel: Ihr Unternehmen sanieren & restrukturieren, Ihr Potenzial bestmöglichst ausschöpfen und Sie so dauerhaft stabil am Markt zu positionieren.

  • Sie behalten die Leitung Ihres Unternehmens / die Geschäftsführung.
  • Einsatz eines Sachwalters, der lediglich eine Kontrollfunktion wahrnimmt.
  • Schaffung von Liquidität:
    • Nichtabführung der Steuern & Sozialabgaben im vorläufigen Verfahren
    • Insolvenzgeldvorfinanzierung
    • keine Zahlung von Zinsen und Tilgung während des Verfahrens
    • Vorläufige Einschätzung der operativ nachhaltigen Sanierungsfähigkeit.
  • Höhere Verteilungsquote für die Gläubiger durch günstigeres Verfahren.
  • Begrenzte Verfahrensdauer auf sechs bis neun Monate im Schnitt.

Eigenverwaltung

Die Alternative zum ordentlichen Insolvenzverfahren.

Für Unternehmen schon ab 15 Mitarbeitern oder 1 Mio. € Jahresumsatz realisierbar.

Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) stellt kein typisches Insolvenzverfahren dar, sondern ein Sanierungsverfahren, in dem die Möglichkeiten der Insolvenzordnung genutzt werden können, vor allem dann wenn das Unternehmen in diesem Zeitpunkt generell rentabel arbeitet / markt- und wettbewerbsfähig ist.

Somit bietet die Eigenverwaltung völlig neue Möglichkeiten der Überwindung von Krisen.

Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (StaRUG) als präventives Mittel für Sanierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Neue Instrumente.

Das StaRUG bietet neue Instrumente, darunter die Eigenverwaltung und die Erstellung von Sanierungsplänen. Diese helfen Unternehmen, sich in finanziellen Schwierigkeiten zu restrukturieren und ihre wirtschaftliche Stabilität zu bewahren. Besonders relevant ist das Gesetz für Firmen, die noch sanierungsfähig sind.

Sanierung noch vor der Insolvenz.

Das StaRUG erleichtert es Unternehmen, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren, ohne direkt Insolvenz anmelden zu müssen. Es stärkt ihre Handlungsfähigkeit in Krisensituationen, fördert eine schnellere Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und trägt zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Auf unsere Unterstützung können Sie zählen.

  • Management- und Unternehmensberatung in Krisensituationen, vor allem bei Ergebnis- und Liquiditätskrisen
  • Erstellung von Independent Business Reviews (IBR) nach IDW S 6 mit laufender Überprüfung
  • Durchführung von Unternehmensbewertungen und Szenarioberechnungen für Sanierungen innerhalb oder außerhalb gerichtlicher Verfahren
  • Erstellung von Liquiditäts- und integrierter Unternehmensplanung

Seit Januar 2021 in Kraft

Sanieren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

StaRUG steht für „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ und wurde am 1. Januar 2021 in Deutschland wirksam. Ziel dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für Sanierungen außerhalb von Insolvenzverfahren zu verbessern. 

Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig präventive Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, ohne sofort ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen. Es fördert die Eigenverwaltung von Unternehmen in Krisenzeiten und bietet neue Instrumente für eine erfolgreiche Restrukturierung. Besonders relevant ist das StaRUG für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, die aber noch sanierungsfähig sind.

Als Ansprechpartner für Leistungen im Bereich StaRUG stehen wir Ihnen von der Unternehmensberatung Worstbrock zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für eine effektive und präventive Sanierung.

Professionelles Sanierungs- bzw. Restrukturierungskonzept, um die nachhaltige Gesundung Ihres Unternehmens einzuleiten.

Richtungsweisend.

IDW S6 ist das Sanierungsgutachten mit dem geprüft wird, ob ein Unternehmen in der Krise nachhaltig erfolgreich saniert werden kann.

Prüfung, Schritt für Schritt.

Jede einzelne Maßnahme hat eine große Auswirkung auf die Zukunft Ihres Unternehmens.

Die hier angeführten Punkte beinhalten die Mindestanforderungen an ein IDW S6 Gutachten.

Ihr Mehrwert:
Unternehmensberatung Worstbrock.

Wir beraten und begleiten Sie aktiv auf Ihrem gesamten unternehmerischen Weg und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zudem helfen wir, durch unsere Serviceleistungen Ihren Fokus auf Ihr Kerngeschäft zu festigen und so nachhaltige Erfolge zu erzielen.

  • Experten für den Mittelstand.

  • Über 30 Jahre Markterfahrung.

  • Beratung auf Augenhöhe.
  • Erfahrene Mitarbeiter.

  • Transparenz ohne versteckte Kosten.

  • Direkte Erreichbarkeit.

  • Moderne Datenverarbeitung.

  • Kunden aus zahlreichen Branchen.

Benötigen Sie eine individuelle Lösung?

Wir entwickeln und implementieren für Sie auf Ihre unternehmerischen Anforderungen optimal zugeschnittene Lösungen.

Worauf bei einem Insolvenzantrag geachtet werden muss und wer ihn stellen kann bzw. muss. Wir stehen Ihnen auf dem schweren Weg der Antragstellung zur Seite.

Wann ein Antrag gestellt werden muss.

Als Unternehmen oder Einzelunternehmer kommt es darauf an, ob Zahlungsunfähigkeit besteht oder droht oder Ihre Firma überschuldet ist. Wenn einer der Punkte zutrifft, besteht Handlungsbedarf. Nehmen Sie am Besten Kontakt zu uns auf.

Gläubiger und Schuldner können Anträge stellen.

Als Schuldner kann der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, der Gläubiger kann gegen ein Fremdunternehmen unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls einen Antrag einreichen.

Eine Checkliste erleichtert das Vorgehen.

Folgende Punkte sollten Sie im Rahmen einer Checkliste für den Insolvenzantrag vorbereiten:

  • den formellen Antrag gem. § 13 InsO
  • ein Vermögensverzeichnis (Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva)
  • ein Schuldnerverzeichnis  mitAnschriften
  • Forderungshöhe und Forderungsgrund
  • Beschreibung des Unternehmensgegenstandes (Branche)
  • Verzeichnis der Mitarbeiter

Wir können Sie in allen Phasen vertrauensvoll und professionell begleiten.

Wir helfen Ihnen, die Insolvenztatbestände zu prüfen, welches Verfahren am sinnvollsten ist und unterstützen Sie in der Vorbereitung des Antrags. Zudem Begleiten wir Sie mit unserer Expertise während des Verfahrens und helfen Ihnen bei dem Aufbau einer neuen Existenz. Fragen Sie uns.

Unsere weiteren Leistungsangebote.

M&A

Den Wechsel rechtssicher und reibungslos gestalten.

Vertrieb

So helfen wir Ihnen, Ihren Umsatz zu steigern.

Management­beratung

Strategien für Ihren langfristigen Erfolg.